Beschluss, ZPO Bedeutung

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Beschluss, ZPO

Beschluss, ZPO Logo #42834Mit Beschluss wird eine der Formen der Entscheidung des Gerichts in einem Prozess bezeichnet. Er ergeht regelmäßig ohne mündliche Verhandlung. Der Beschluss unterscheidet sich vom Urteil in erster Linie durch die weniger strengen Anforderungen an die Form. Per Beschluss ergehen z.B. Entscheidungen über die Beweisaufnahme (§§ 358a ff ZPO). Der...
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